Erziehungsvereinbarung


Seit Beginn des Schuljahres 2004/05 gibt es an der Freiherr-vom-Stein-Schule eine sogenannte Erziehungsvereinbarung, deren Text im Downloadbereich zu lesen ist. Diese Vereinbarung stellt die von Eltern, Schülern und Lehrern gemeinsam entwickelte Basis für die Erziehungsarbeit an unserer Schule dar. Ein Blick auf die Entstehungsgeschichte klärt auch Bedeutung, Chancen und Grenzen der Erziehungsvereinbarung: Nachdem sich die Realschulen in Ostwestfalen auf einen gemeinsamen Kriterienkatalog für angemessenes Schülerverhalten als Grundlage für Zeugnisbemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten geeinigt hatten, schien es uns an der Freiherr-vom-Stein-Schule nicht sinnvoll zu sein, diesen Kriterienkatalog einfach kommentarlos anzuwenden. Die berechtigten Hinweise von Eltern, Schülern und Lehrern, doch auch einmal zu klären, was man z.B. von der Schule und den Eltern erwarten dürfte, stießen nicht auf taube Ohren. Eltern-, Schüler- und Lehrervertreter einigten sich darauf, den erwähnten Kriterienkatalog in eine gemeinsame Vereinbarung einzubetten: eine Erziehungsvereinbarung, in der die Erwartungen deutlich werden, die alle am Schulleben beteiligten Gruppen aneinander haben. Eine gemeinsame Basis, die man nicht kennt und unterstützt, ist wirkungslos. Wir bitten deshalb die Eltern unserer neuen Schülerinnen und Schüler darum, die Erziehungsvereinbarungen gemeinsam mit ihren Kindern zu lesen und zu besprechen. Anschließend wird eines der beiden an die Eltern ausgegebenen Exemplare unterschrieben an die jeweilige Klassenleitung zurückgegeben. Was geschieht aber dann, wenn jemand mit dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind und deshalb keine Unterschrift geben möchte? Natürlich haben wir kein neues Schulrecht geschaffen! Die Gesetze und Erlasse gelten selbstverständlich wie bisher, das Kind besucht auch ohne Unterschrift weiterhin unsere Schule, ohne deswegen irgendwelche Nachteile zu bekommen. Aber einen Gesprächsanlass gäbe es bereits: Wir würden in diesen Fällen gerne wissen, aus welchem Grund bzw. in welchen Punkten jemand dieser von Eltern, Schülern und Lehrern gemeinsam vereinbarten Grundlage nicht zustimmen kann!

Abschließend ist etwas Wichtiges klarzustellen: Natürlich leben wir nicht mit der Illusion, durch die Erziehungsvereinbarung alles regeln zu können oder ein Allzweckmittel in der Hand zu haben. Wir hoffen aber, dass wir mit unserem gemeinsamen Projekt die gegenseitigen Wünsche und Anforderungen besser klären und so einen positiven Beitrag zum Schulklima leisten können!